Rechte und Pflichten
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IHRE RECHTE IM CENTRE FRANÇOIS BACLESSE
Jeder Patient hat Rechte, die im Gesetz vom 24. Juli 2014 über die Rechte und Pflichten von Patienten festgelegt sind.
Diese Rechte schützen den Patienten und gewährleisten seine Selbstbestimmung, die Achtung seiner persönlichen Freiheiten und seiner Würde innerhalb der Krankenhauseinrichtung, in der er behandelt wird. Die Aufklärung des Patienten spielt eine wesentliche Rolle bei seiner Behandlung und ermöglicht ihm, sein Recht auf aktive Mitwirkung an Entscheidungen über seine Behandlung auszuüben. Der Patient ist an allen ihn betreffenden Gesundheitsentscheidungen beteiligt, sei es in Bezug auf Prävention, Diagnose oder medizinische Maßnahmen: Für weitere Informationen zu Ihren Rechten wenden Sie sich bitte an das medizinische oder Pflegepersonal.
Informationen über Ihren Gesundheitszustand
Sie haben das Recht auf Informationen über Ihren Gesundheitszustand und dessen voraussichtliche Entwicklung (Art. 8).
Möglicherweise möchten Sie über eine Diagnose, eine Prognose oder Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand oder dessen voraussichtlichem Verlauf nicht informiert werden. Sie müssen diesen Wunsch gegenüber dem Gesundheitsfachpersonal äußern können, das ihn zu respektieren hat, sofern keine gesetzlichen Ausnahmen vorliegen.
Das Gesundheitsfachpersonal ist verpflichtet, Ihnen die folgenden Informationen rechtzeitig und soweit möglich zu übermitteln, damit Sie ausreichend Zeit zum Nachdenken haben:
- Angemessene Informationen über die Ziele und vorhersehbaren Folgen der vorgeschlagenen Behandlung,
- deren Nutzen,
- deren mögliche Dringlichkeit,
- die allgemein bekannten Risiken oder häufigen und schwerwiegenden Ereignisse, die unter Berücksichtigung der besonderen Merkmale des Patienten bewertet werden,
- die möglicherweise in Betracht kommenden Alternativen oder Behandlungsoptionen,
- die vorhersehbaren Folgen einer Verweigerung der Behandlung.
Zustimmung und Ablehnung der Behandlung
Sie treffen frei Entscheidungen über Ihre Gesundheit. Ohne Ihre Zustimmung kann keine Behandlung durchgeführt werden.
Nach der ärztlichen Untersuchung wird Ihnen Ihr behandelnder Arzt, nachdem er Ihnen alle notwendigen Informationen über den Ihnen vorgeschlagenen Behandlungsplan gegeben hat, zwei Exemplare der Behandlungsvereinbarung für die Behandlung im Centre François Baclesse aushändigen.
Wenn Sie die Behandlung akzeptieren, muss diese Behandlungsvereinbarung ausgefüllt und unterschrieben werden. Sie behalten ein Exemplar und geben das zweite Exemplar an die ATM-Rx, die Sie vor der virtuellen Simulation empfängt.
Die Behandlungsvereinbarung wird Ihrer Patientenakte beigefügt.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Ihr Arzt muss Sie dann über die möglichen Folgen dieser Entscheidung für Ihren Gesundheitszustand aufklären. Wenn Sie trotz der erhaltenen Informationen Ihre Behandlung weiterhin abbrechen möchten, müssen Sie den Abschnitt „Widerruf der Einwilligung” auf dem Behandlungsvereinbarungsformular ausfüllen.
Zugriff auf Ihre Krankenakte
Ihre gemeinsame Patientenakte (DSP)
Die DSP ist Ihre kostenlose, persönliche und sichere elektronische Gesundheitsakte.
Sie enthält alle für Ihre aktuelle und zukünftige Behandlung relevanten Gesundheitsdaten und erleichtert so die Koordination Ihrer Behandlung.
Sie sind der Verwalter Ihrer gemeinsamen Behandlungsakte. Das bedeutet, dass Sie den Gesundheitsfachkräften Ihrer Wahl den Zugriff gewähren oder verweigern können.
Besuchen Sie die Website der Agentur eSante, um darauf zuzugreifen.
Ihre Akte im Centre François Baclesse
Sie haben das Recht, auf Ihre Krankenakte zuzugreifen. Ihre Patientenakte im Centre enthält medizinische, pflegerische und administrative Dokumente sowie alle Informationen, die für die Entwicklung Ihres Gesundheitszustands relevant sind.
Sie können bestimmte Teile Ihrer Akte oder eine vollständige Kopie Ihrer Akte anfordern. Ihr Antrag ist an das Sekretariat des Zentrums zu richten, das die entsprechenden Schritte einleitet, um die Kopie der angeforderten Aktenunterlagen zu erstellen.
Sie können Ihren Antrag mündlich beim Sekretariat stellen, das die entsprechenden internen Schritte einleitet. Sie können die Aktenunterlagen beim Sekretariat abholen, das Sie zu diesem Zweck kontaktieren wird.
Wenn die Akte an einen Dritten weitergegeben werden soll, müssen Sie diesem eine entsprechende Vollmacht erteilen.
Sie können beim Sekretariat oder beim medizinischen Personal des betreffenden Bereichs eine Einsichtnahme in Ihre Akte beantragen, wobei Sie vorzugsweise angeben sollten, ob Sie allein, in Begleitung einer dritten Person oder eines Arztes erscheinen werden.
Ihr Recht auf Begleitung
Sie haben das Recht, sich bei Ihren Gesundheitsentscheidungen und -maßnahmen von einer dritten Person (der „Begleitperson des Patienten”) Ihrer Wahl, die nicht dem Gesundheitswesen angehört, unterstützen zu lassen.
Der Gesundheitsfachmann kann jedoch jederzeit frei entscheiden, mit Ihnen ohne Anwesenheit Ihrer Begleitperson zu sprechen, wenn er dies für notwendig erachtet.
Patienten, die keine der Amtssprachen Luxemburgs (Luxemburgisch, Französisch, Deutsch) beherrschen, können sich von einer Person unterstützen lassen, die diese Sprachen beherrscht.
Das Recht, eine Vertrauensperson zu benennen
Die Vertrauensperson ist der „Sprecher” eines Patienten, der nicht mehr in der Lage ist, selbst Entscheidungen über seine Gesundheit zu treffen. Die Vertrauensperson ist nicht mit der Begleitperson des Patienten zu verwechseln.
Die Vertrauensperson übt die Rechte des Patienten in Gesundheitsfragen aus, wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen über seine Gesundheit selbst zu treffen. Die Aufgabe der Vertrauensperson besteht darin, für den Patienten zu sprechen und zu handeln, wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen über seinen Gesundheitszustand zu treffen.
Sie können aus Ihrem Umfeld eine Vertrauensperson benennen, die dem medizinischen Team Ihren Willen mitteilt, falls Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.
Ein Dokument, das auf der Website guichet.lu (Link) verfügbar ist, muss von Ihnen ausgefüllt, datiert und unterschrieben werden. Dieses Dokument muss dem Gesundheitsdienstleister im Original oder in Kopie zur Aufnahme in Ihre Patientenakte ausgehändigt werden.
Die Schweigepflicht gegenüber der Vertrauensperson, die in Ausübung der Rechte des Patienten, der nicht in der Lage ist, selbst zu handeln, Zugang zu den medizinischen Unterlagen hat, ist aufgehoben.
Teilen Sie Ihre Patientenverfügung mit (siehe Gesetz vom 16. März 2009 über Palliativpflege, Patientenverfügung und Begleitung am Lebensende)
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der eine Person ihren Willen in Bezug auf Fragen zum Lebensende festhält, insbesondere über die Möglichkeit, bestimmte Behandlungen fortzusetzen, einzuschränken, abzubrechen oder abzulehnen. Ihre Abfassung ist freiwillig und nicht verpflichtend.
Ärzte sind verpflichtet, die Patientenverfügung zu respektieren, außer in lebensbedrohlichen Notfällen, während der Zeit, die für eine vollständige Beurteilung der Situation erforderlich ist, oder wenn der Gesundheitszustand des Patienten nicht den in der Patientenverfügung beschriebenen Umständen entspricht. In diesem Fall muss die Weigerung, sie anzuwenden, Gegenstand einer gemeinsamen Entscheidung des Arztes und des Behandlungsteams sein, nachdem die Vertrauensperson oder, falls diese nicht vorhanden ist, die Familie oder die Angehörigen der Person angehört wurden.
Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst, datiert, unterschrieben und mit dem Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Geburtsort des Verfassers beglaubigt sein. Die Patientenverfügung ist zeitlich unbegrenzt gültig und kann jederzeit geändert werden.
Wenn Sie Ihre Patientenverfügung im Rahmen Ihrer Behandlung im Zentrum bekannt geben möchten, übergeben Sie bitte eine Kopie an das medizinische Fachpersonal, das Sie betreut. Ihre Patientenverfügung wird gescannt und in Ihre Patientenakte aufgenommen.
Ihre Patientenverfügung kann jederzeit geändert und widerrufen werden.
*** Palliativvereinigung
Eine respektvolle Betreuung
Ihre Privatsphäre muss in allen Phasen Ihrer Betreuung im Zentrum gewahrt bleiben. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Privatsphäre nicht respektiert wird, sprechen Sie bitte mit den Fachkräften, die Sie betreuen, darüber.
Die Gesundheitseinrichtung muss die Überzeugungen und Weltanschauungen der aufgenommenen Personen respektieren. Die Bekundung religiöser Überzeugungen darf jedoch weder den Betrieb der Einrichtung noch die Qualität der Pflege, die Hygienevorschriften oder die Ruhe der anderen Patienten beeinträchtigen.
Die Einrichtung trifft die erforderlichen Maßnahmen, um Ihre Ruhe und die der anderen Patienten zu gewährleisten und Belästigungen so weit wie möglich zu reduzieren.
Die Planung der Behandlungen wird so organisiert, dass Ihre Wege und Wartezeiten vor Ort so kurz wie möglich gehalten werden.
Schutz Ihrer personenbezogenen Daten
Das CFB legt großen Wert auf Transparenz und ist bestrebt, starke, dauerhafte und vertrauensvolle Beziehungen zu seinen Patienten aufzubauen. Entsprechend dieser Philosophie ist der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten für uns von wesentlicher Bedeutung. Mit dieser Datenschutzerklärung möchten wir Sie darüber informieren, wie wir diese Daten erheben und verarbeiten.
Ein Informationsblatt zu unserer Datenschutzerklärung finden Sie in der Mappe, die Sie bei Ihrer Aufnahme erhalten.
Wir speichern Ihre Daten nur so lange, wie es für die verfolgten Zwecke erforderlich ist, und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen.
Im Falle einer Patientenakte ist das CFB gesetzlich verpflichtet, Ihre Krankenhausakte mindestens 10 Jahre lang aufzubewahren. Gemäß Artikel 63 des medizinischen Verhaltenskodex kann diese Frist jedoch verlängert werden, wenn die Art der Erkrankung eine längere Aufbewahrungsdauer erforderlich macht. Das CFB speichert daher die Daten aus Ihrer Krankenakte nur so lange, wie es unbedingt erforderlich ist, um im Wiederholungsfall eine optimale Versorgung zu gewährleisten.
Wir können Ihre personenbezogenen Daten an Mitarbeiter des CFB, an Ihre Behandlung beteiligte Ärzte oder an unsere Dienstleister weitergeben, jedoch nur in dem Umfang, der für die Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlich ist.
Wir verlangen von unseren Dienstleistern strengstens, dass sie Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zur Erbringung der von uns beauftragten Dienstleistungen verwenden. Wir verlangen von diesen Dienstleistern außerdem, dass sie stets in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen handeln und der Vertraulichkeit dieser Daten besondere Aufmerksamkeit widmen.
Erfahrungen und Meinungen äußern
Äußern Sie Ihre Zufriedenheit am Ende der Behandlung
Entsprach die Behandlung Ihren Bedürfnissen und sind Sie zufrieden?
Zögern Sie nicht, den Zufriedenheitsfragebogen auszufüllen, der Ihnen bei Ihrer Aufnahme in der weißen Mappe ausgehändigt wurde. Dieser enthält einige Fragen zu Ihrem Aufenthalt im Zentrum und Sie können uns Ihre Anmerkungen mitteilen. Diese Fragebögen sind anonym. Nach dem Ausfüllen können Sie den Fragebogen in die dafür vorgesehene Urne in den Warteräumen einwerfen. Sie können den Fragebogen auch im Empfangssekretariat abgeben oder uns per Post oder E-Mail zusenden.
Sprechen Sie mit einem unserer Gesundheitsfachkräfte über Ihre Behandlung
Haben Sie Fragen oder Bedenken bezüglich Ihrer Behandlung? Unsere Gesundheitsfachkräfte stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen zuzuhören und Sie zu beraten.
Ihr behandelnder Arzt steht Ihnen im Rahmen Ihrer wöchentlichen Nachsorgetermine zur Verfügung, wenn Sie mit ihm über Ihren Gesundheitszustand sprechen möchten (Informationen zur Terminplanung finden Sie auf den Fernsehbildschirmen in den Warteräumen auf Ebene 1).
Sie können auch um ein Gespräch mit unserem Pflegedienstleiter bitten, der Sie empfängt, um mit Ihnen zu sprechen, Sie zu beraten und Ihnen im Rahmen seines Fachgebiets weiterzuhelfen.
Ein Team von Case Managern steht Ihnen während Ihrer Behandlung ebenfalls zur Seite. Dabei handelt es sich um Pflegekräfte, die die Behandlung unserer Patienten koordinieren.
Eine Beschwerde einreichen / Eine Reklamation vorbringen
Im Rahmen der Gesundheitsversorgung können Zwischenfälle und Fehler auftreten, die Folgen für Patienten und ihre Familien haben können. All diese und viele weitere Faktoren tragen dazu bei, dass die Beziehung zwischen den Leistungserbringern, ihren Patienten und den Angehörigen der Patienten nicht immer reibungslos verläuft.
Bevor Sie sich an den Gesundheitsmediator oder eine andere dritte Stelle wenden, sprechen Sie offen im Rahmen der Behandlungsbeziehung mit Ihrem behandelnden Arzt oder den anderen Behandlungsteams darüber.
Sie können auch ein formelles Schreiben verfassen, in dem Sie alle Gründe für Ihre Beschwerde darlegen. Dieses Schreiben wird an die für die Bearbeitung von Beschwerden und Reklamationen zuständige Stelle weitergeleitet, sorgfältig geprüft und Ihnen in Form eines erläuternden Schreibens oder eines Vorschlags für ein Mediationsgespräch zur Erörterung der betreffenden Probleme zurückgesandt.
Der nationale Informations- und Vermittlungsdienst für Gesundheitsfragen
Der Patient kann sich an den beim Gesundheitsministerium eingerichteten nationalen Informations- und Vermittlungsdienst für Gesundheitsfragen wenden. Die Befassung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Der Patient muss eine schriftliche Vollmacht erteilen, damit dieser Dienst alle relevanten Informationen im Zusammenhang mit der Bearbeitung der ihm vorgelegten Akte einholen kann, insbesondere die medizinischen, pflegerischen oder administrativen Angaben aus der Patientenakte. Er kann alle erforderlichen Auskünfte bei den Sozialversicherungsträgern oder anderen Behörden einholen.
Dieser Dienst erfüllt in diesem Zusammenhang folgende Aufgaben:
- Prävention von Fragen und Beschwerden durch Förderung der Kommunikation zwischen dem Patienten und dem Gesundheitsdienstleister
- Information über die Organisation, die Funktionsweise und die Verfahrensregeln der Mediation im Gesundheitswesen
- Durchführung einer Schlichtungsmission im Einvernehmen mit den Parteien bei Streitigkeiten über die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen
- Information und Beratung des Patienten über andere Möglichkeiten der gerichtlichen oder außergerichtlichen Beilegung, wenn keine Lösung durch Schlichtung gefunden werden kann.
Um uns einen Brief zu schicken:
Centre François Baclesse
Sekretariat der Direktion
Straße Emile Mayrisch
L-4240 ESCH SUR ALZETTE
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IHRE PFLICHTEN FÜR IHRE EIGENE SICHERHEIT
Einhaltung unserer Hausordnung
Alle Patienten und Besucher des Centre François Baclesse müssen sich an die folgenden allgemeinen Regeln halten:
- Die Patienten werden gebeten, sich vor jedem Termin an der Rezeption des Centre François Baclesse anzumelden.
- Die gekennzeichneten Kontrollbereiche sind nur dem Personal des Centre François Baclesse zugänglich. Patienten und Besucher dürfen diese Bereiche nur auf Einladung des Personals des Centre François Baclesse betreten.
- Das Rauchen und Vapen ist in der gesamten Einrichtung verboten.
- Der Patient darf sein Mobiltelefon oder andere Geräte wie Tablets nutzen, sofern dies unter Rücksichtnahme auf andere Patienten und das Personal des Centre François Baclesse geschieht. Diese Geräte sind in den Behandlungsräumen aufgrund möglicher Störungen bestimmter medizinischer Geräte verboten.
- Alle Patienten, die das Centre François Baclesse betreten, müssen die Sauberkeit der Räumlichkeiten gewährleisten.
Einhaltung der Identitätskontrollvorschriften während Ihrer gesamten Behandlung
Das medizinische Fachpersonal muss sicherstellen, dass es in allen Phasen der Behandlung, sei es auf administrativer Ebene, während der Konsultationen oder während der Pflege, den richtigen Patienten behandelt.
Bei Ihrer Ankunft im Zentrum müssen Sie sich an der Rezeption anmelden, um sich einzutragen. Dieser Schritt ermöglicht es, Ihre Anwesenheit in Ihrer elektronischen Akte zu vermerken und das Behandlungsteam zu informieren, das Sie betreuen wird.
Ihre Identität wird während Ihrer gesamten Behandlung vor jeder Behandlung überprüft, entweder durch Überprüfung Ihres CFB-Passes, durch das Safe-ID-System, wenn Sie Strahlentherapiesitzungen erhalten, oder durch eine offene Frage (Name, Vorname und Geburtsdatum). Auch wenn die Teams Sie erkennen, müssen Sie Ihre Identität nachweisen, um eine sichere Behandlung zu gewährleisten. Wir bitten Sie außerdem, Ihren CFB-Pass immer mitzubringen, um ihn den Teams auf Verlangen vorzuzeigen.
Verwaltung Ihrer Medikamente
Bei Ihrer ersten ärztlichen Untersuchung im Zentrum werden Sie gebeten, uns eine Liste Ihrer aktuellen Medikamente zu geben und uns mitzuteilen, ob Sie während Ihres Aufenthalts im Zentrum Medikamente einnehmen müssen (insbesondere während einer Chemotherapie). Sie werden außerdem gebeten, uns alle Allergien sowie Ihre medizinische und chirurgische Vorgeschichte mitzuteilen. Diese Informationen sind unerlässlich, um Ihre Behandlung bestmöglich vorzubereiten und damit der Strahlentherapeut bei Bedarf mit Ihren Ärzten Rücksprache halten kann, um Ihre medikamentöse Behandlung optimal anzupassen.
Während der Behandlung kann einer Ihrer Ärzte Ihre Behandlung ändern. Es ist unbedingt erforderlich, Ihren Strahlentherapeuten im Zentrum oder das Pflegepersonal, das Sie betreut, darüber zu informieren.
Einhaltung der Hygienevorschriften
Wir behandeln geschwächte und immunsupprimierte Patienten. Zu ihrer Sicherheit müssen wir strenge Vorschriften zur Prävention und zum Management von Infektionsrisiken einhalten.
Wenn Sie an einer ansteckenden Krankheit oder mit einem ansteckenden Bakterium infiziert sind, müssen Sie Ihren Arzt und unser Team so schnell wie möglich informieren, damit entsprechende Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden können.
Am Eingang des Zentrums und in den Warteräumen stehen Ihnen hydroalkoholische Lösungen zur Desinfektion Ihrer Hände zur Verfügung. Wenn Sie husten oder glauben, eine Atemwegsinfektion zu haben, zögern Sie nicht, eine Maske aufzusetzen oder eine Maske beim Personal anzufordern.
- è Wenn Sie ein Problem im Zusammenhang mit Ihrer Behandlung oder Ihrer Sicherheit oder der Sicherheit anderer Patienten feststellen, wenden Sie sich bitte direkt an einen Mitarbeiter. Jeder gemeldete Vorfall trägt dazu bei, Ihre Sicherheit zu gewährleisten. (kopiert und eingefügt – zu ändern)
