Verwaltung und leitung
Generalversammlung
Die Generalversammlung versammelt alle Mitglieder der Vereinigung (Vertreter der luxemburgischen Krankenhäuser), damit diese mit den Verwaltungsratsmitgliedern und der Geschäftsleitung zu Beratungen zusammentreffen können.
Gemäß der Satzung ist eine Beschlussfassung der Generalversammlung erforderlich für:
- jede Änderung der Satzung;
- die Ernennung oder Abberufung der Verwaltungsratsmitglieder;
- die Genehmigung des Haushaltsplans und des Jahresabschlusses;
- den Ausschluss von Mitgliedern;
- die Auflösung des Vereins.
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat fungiert als Verwaltungsrat des CFB. Er überwacht die allgemeine Organisation, den Haushalt, die Partnerschaften und die Gesamtstrategie des Zentrums.
Er setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
- Dr. Michel NATHAN
Präsident - Dr. Michel PETIT - Vizepräsident
Centre Hospitalier de Luxembourg (CHL) - Vincent LENS
Centre Hospitalier de Luxembourg (CHL) - Dr. René METZ
Centre Hospitalier Emile Mayrisch (CHEM) - Dr. Marc BERNA
Hôpitaux Robert Schuman (HRS) - Dr. Georges DECKER
Hôpitaux Robert Schuman (HRS) - Dr. Jean-Marc CLOOS
Centre Hospitalier du Nord (CHdN) - René HAAGEN
Centre Hospitalier du Nord (CHdN) - Jean-Paul FREICHEL
Regierungskommissar für Krankenhäuser - Dr. Céline LOUIS und Dr. Zsuzsa BODGAL
Vertreter des Medizinischen Rates des CFB - Anne-Sophie GUYON
Vorsitzende der Personalvertretung des CFB
Vorstand
Der Vorstand ist für die Festlegung der Unternehmensstrategie und die Überwachung ihrer Umsetzung nach Genehmigung durch den Verwaltungsrat verantwortlich. Er führt die laufenden Geschäfte im Rahmen der ihm vom Verwaltungsrat übertragenen Befugnisse. Er wird von der Vorstandssekretärin unterstützt. Der Vorstand tritt einmal pro Woche zusammen.
Er setzt sich zusammen aus:
- Prof. Guillaume VOGIN
Generaldirektor und medizinischer Direktor - Gilles SOMMERHALTER
Verwaltungs- und Finanzdirektor
Wissenschaftlicher Beirat
Der Wissenschaftliche Beirat setzt sich aus Vertretern der Mitgliedsinstitutionen des Verwaltungsrats, Experten und Vertretern externer Partner zusammen, darunter:
- Dr. Guy BERCHEM
Präsident, Centre Hospitalier de Luxembourg (CHL) - Dr. Daniel JODOCY
Centre Hospitalier Emile Mayrisch (CHEM) - Dr. Fernand MODERT
Robert-Schuman-Krankenhäuser (HRS), Clinique Sainte Marie - Dr. Frank SCHUMACHER
Robert-Schuman-Krankenhäuser (HRS), Hôpital Kirchberg - Dr. Claude SCHALBAR
Centre Hospitalier du Nord (CHdN) - Dr. Boris MEUTER
Robert-Schuman-Krankenhäuser (HRS), Zithaklinik - Prof. Didier PEIFFERT
Institut für Krebsforschung Lothringen, Nancy - Dr. Manon GANTENBEIN
Luxembourg Institute of Heath - Alexandra SCHREINER
Gesundheitsministerium, Abteilung Strahlenschutz - Dr. Michel MITTELBRONN
Gesundheitsministerium, Nationales Gesundheitslabor - Prof. Guillaume VOGIN (Koordinator), Dr. Céline LOUIS und Ludovic HARZEE
Centre François Baclesse - Dr. Michel NATHAN
Präsident des Verwaltungsrats des CFB (von Amts wegen Mitglied gemäß Artikel 1.4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
Ethikkomitee
Die auf ethischen Grundsätzen basierende Entscheidungsfindung ist ein grundlegendes Prinzip im institutionellen Leben des Centre François Baclesse (CFB). Um dieses Prinzip zu unterstützen, verfügt das CFB über einen eigenen multidisziplinären Krankenhausethikausschuss (CEH) gemäß dem geltenden Krankenhausgesetz, der zu allen ethischen Fragen, die sich innerhalb des CFB stellen, Stellung nehmen kann.
Ärztlicher Rat
Der Ärztliche Rat wird zu folgenden Fragen um Stellungnahme gebeten:
- die allgemeine Geschäftsordnung;
- der vorläufige Haushaltsplan der Einrichtung, die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung;
- Bauvorhaben, größere Reparaturen und Umbauten;
- die Schaffung, Umwandlung oder Aufhebung von medizinischen oder medizintechnischen Diensten;
- die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungen, die einer nationalen Planung bedürfen oder besondere Verwendungsbedingungen im Sinne des Gesetzes erfordern;
- die Zulassung oder Ernennung von Ärzten;
- die Zusammensetzung und Arbeitsweise des Krankenhausethikausschusses.
Er kann eine verstärkte Stellungnahme zu folgenden Fragen abgeben:
- die Bestimmungen der allgemeinen Verordnung über die Organisationsstruktur der medizinischen Abteilung und die Zusammensetzung des CM;
- die Ernennung des medizinischen Direktors;
- die Methoden zur Qualitätskontrolle der medizinischen Tätigkeit;
- die Entlassung oder der Entzug der Zulassung eines Arztes, außer aus schwerwiegenden Gründen. Der CM kann darüber hinaus von sich aus dem medizinischen Direktor Stellungnahmen oder Vorschläge zu allen Fragen im Zusammenhang mit der medizinischen oder pharmazeutischen Organisation der Einrichtung oder mit Auswirkungen auf die Ausübung der Medizin in der Einrichtung unterbreiten, der diese an den Verwaltungsrat weiterleitet.
