Verwaltung und leitung

Generalversammlung

Die Generalversammlung versammelt alle Mitglieder der Vereinigung (Vertreter der luxemburgischen Krankenhäuser), damit diese mit den Verwaltungsratsmitgliedern und der Geschäftsleitung zu Beratungen zusammentreffen können.

Gemäß der Satzung ist eine Beschlussfassung der Generalversammlung erforderlich für:

  • jede Änderung der Satzung;
  • die Ernennung oder Abberufung der Verwaltungsratsmitglieder;
  • die Genehmigung des Haushaltsplans und des Jahresabschlusses;
  • den Ausschluss von Mitgliedern;
  • die Auflösung des Vereins.
Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat fungiert als Verwaltungsrat des CFB. Er überwacht die allgemeine Organisation, den Haushalt, die Partnerschaften und die Gesamtstrategie des Zentrums.

Er setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Vorstand

Der Vorstand ist für die Festlegung der Unternehmensstrategie und die Überwachung ihrer Umsetzung nach Genehmigung durch den Verwaltungsrat verantwortlich. Er führt die laufenden Geschäfte im Rahmen der ihm vom Verwaltungsrat übertragenen Befugnisse. Er wird von der Vorstandssekretärin unterstützt. Der Vorstand tritt einmal pro Woche zusammen.

Er setzt sich zusammen aus:

Wissenschaftlicher Beirat
Der Verwaltungsrat stützt sich bei allen Fragen zur medizinischen Ausrichtung des Zentrums, zur Einstellung von Ärzten, zu den Beziehungen zwischen Ärzten, zur medizinischen Berufsethik, zur Überwachung und Bewertung der medizinischen Praktiken, der Pflege und anderer Behandlungsmodalitäten auf die Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats des CFB.

Der Wissenschaftliche Beirat setzt sich aus Vertretern der Mitgliedsinstitutionen des Verwaltungsrats, Experten und Vertretern externer Partner zusammen, darunter:

Ethikkomitee

Die auf ethischen Grundsätzen basierende Entscheidungsfindung ist ein grundlegendes Prinzip im institutionellen Leben des Centre François Baclesse (CFB). Um dieses Prinzip zu unterstützen, verfügt das CFB über einen eigenen multidisziplinären Krankenhausethikausschuss (CEH) gemäß dem geltenden Krankenhausgesetz, der zu allen ethischen Fragen, die sich innerhalb des CFB stellen, Stellung nehmen kann.

Ärztlicher Rat
Der Ärztliche Rat ist das Gremium, in dem die im CFB tätigen Ärzte vertreten sind und durch das diese zur Mitwirkung an bestimmten Entscheidungen herangezogen werden.

Der Ärztliche Rat wird zu folgenden Fragen um Stellungnahme gebeten:

  • die allgemeine Geschäftsordnung;
  • der vorläufige Haushaltsplan der Einrichtung, die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung;
  • Bauvorhaben, größere Reparaturen und Umbauten;
  • die Schaffung, Umwandlung oder Aufhebung von medizinischen oder medizintechnischen Diensten;
  • die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungen, die einer nationalen Planung bedürfen oder besondere Verwendungsbedingungen im Sinne des Gesetzes erfordern;
  • die Zulassung oder Ernennung von Ärzten;
  • die Zusammensetzung und Arbeitsweise des Krankenhausethikausschusses.

Er kann eine verstärkte Stellungnahme zu folgenden Fragen abgeben:

  • die Bestimmungen der allgemeinen Verordnung über die Organisationsstruktur der medizinischen Abteilung und die Zusammensetzung des CM;
  • die Ernennung des medizinischen Direktors;
  • die Methoden zur Qualitätskontrolle der medizinischen Tätigkeit;
  • die Entlassung oder der Entzug der Zulassung eines Arztes, außer aus schwerwiegenden Gründen. Der CM kann darüber hinaus von sich aus dem medizinischen Direktor Stellungnahmen oder Vorschläge zu allen Fragen im Zusammenhang mit der medizinischen oder pharmazeutischen Organisation der Einrichtung oder mit Auswirkungen auf die Ausübung der Medizin in der Einrichtung unterbreiten, der diese an den Verwaltungsrat weiterleitet.