Verwaltung und leitung
Generalversammlung
Die Generalversammlung versammelt alle Mitglieder der Vereinigung (Vertreter der luxemburgischen Krankenhäuser), damit diese mit den Verwaltungsratsmitgliedern und der Geschäftsleitung zu Beratungen zusammentreffen können.
Gemäß der Satzung ist eine Beschlussfassung der Generalversammlung erforderlich für:
- jede Änderung der Satzung;
- die Ernennung oder Abberufung der Verwaltungsratsmitglieder;
- die Genehmigung des Haushaltsplans und des Jahresabschlusses;
- den Ausschluss von Mitgliedern;
- die Auflösung des Vereins.
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat fungiert als Verwaltungsrat des CFB. Er überwacht die allgemeine Organisation, den Haushalt, die Partnerschaften und die Gesamtstrategie des Zentrums.
Er setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
- Dr. Michel NATHAN
Präsident - Dr. Michel PETIT - Vizepräsident
Centre Hospitalier de Luxembourg (CHL) - Vincent LENS
Centre Hospitalier de Luxembourg (CHL) - Dr. René METZ
Centre Hospitalier Emile Mayrisch (CHEM) - Dr. Marc BERNA
Hôpitaux Robert Schuman (HRS) - Dr. Georges DECKER
Hôpitaux Robert Schuman (HRS) - Dr. Jean-Marc CLOOS
Centre Hospitalier du Nord (CHdN) - René HAAGEN
Centre Hospitalier du Nord (CHdN) - Jean-Paul FREICHEL
Regierungskommissar für Krankenhäuser - Dr. Céline LOUIS und Dr. Zsuzsa BODGAL
Vertreter des Medizinischen Rates des CFB - Anne-Sophie GUYON
Vorsitzende der Personalvertretung des CFB
Vorstand
Der Vorstand ist für die Festlegung der Unternehmensstrategie und die Überwachung ihrer Umsetzung nach Genehmigung durch den Verwaltungsrat verantwortlich. Er führt die laufenden Geschäfte im Rahmen der ihm vom Verwaltungsrat übertragenen Befugnisse. Er wird von der Vorstandssekretärin unterstützt. Der Vorstand tritt einmal pro Woche zusammen.
Er setzt sich zusammen aus:
- Prof. Guillaume VOGIN
Generaldirektor und medizinischer Direktor - Gilles SOMMERHALTER
Verwaltungs- und Finanzdirektor
Wissenschaftlicher Beirat
Der Wissenschaftliche Beirat setzt sich aus Vertretern der Mitgliedsinstitutionen des Verwaltungsrats, Experten und Vertretern externer Partner zusammen, darunter:
- Dr Guillaume VOGIN
Coordinateur du Conseil Scientifique, CFB - Dr Céline LOUIS
Membre effectif, CFB - Dr Johanne HERMESSE
Membre suppléant, CFB - Mr Ludovic HARZEE
Membre effectif, CFB - Mr Stéphane JOSEPH
Membre suppléant, CFB - Mme Charlotte LIEUNARD
Invité CFB, CFB - Mme Peggy VARNIER
Invité CFB, CFB - Dr. Claude SCHALBAR
Membre effectif, CFB - Dr. Michel NATHAN
Président du Conseil d’Administration, CFB - Dr Vanessa SAND
Membre effectif, CHEM - Pr Gilles KLEIN
Membre suppléant, CHEM - Dr Vito DE BLASI
Président du Conseil Scientifique, CHL - Dr. Guy BERCHEM
Membre suppléant, CHL - Dr Pierre Joseph KURT
Membre effectif, HRS (ZithaKlinik) - Dr. Frank SCHUMACHER
Membre suppléant, HRS (ZithaKlinik) - Dr Jean-Christophe FAIVRE
Membre effectif, Institut de Cancérologie de Lorraine - Dr Sophie RENARD
Membre suppléant, Institut de Cancérologie de Lorraine - Dr Olfa CHOUCHANE – MILK
Membre suppléant, Laboratoire National de la Santé - Dr. Manon GANTENBEIN
Membre effectif, LIH - Dr Bassam JANJI
Membre suppléant, LIH - Dr Andreas JAHNEN
Membre effectif, LIST - Mr Daniele PAGANI
Membre suppléant, LIST - Mr Aurélien BOUËTTE
Membre suppléant, Ministère de la Santé – Radioprotection
Ethikkomitee
Die auf ethischen Grundsätzen basierende Entscheidungsfindung ist ein grundlegendes Prinzip im institutionellen Leben des Centre François Baclesse (CFB). Um dieses Prinzip zu unterstützen, verfügt das CFB über einen eigenen multidisziplinären Krankenhausethikausschuss (CEH) gemäß dem geltenden Krankenhausgesetz, der zu allen ethischen Fragen, die sich innerhalb des CFB stellen, Stellung nehmen kann.
Ärztlicher Rat
Der Ärztliche Rat wird zu folgenden Fragen um Stellungnahme gebeten:
- die allgemeine Geschäftsordnung;
- der vorläufige Haushaltsplan der Einrichtung, die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung;
- Bauvorhaben, größere Reparaturen und Umbauten;
- die Schaffung, Umwandlung oder Aufhebung von medizinischen oder medizintechnischen Diensten;
- die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungen, die einer nationalen Planung bedürfen oder besondere Verwendungsbedingungen im Sinne des Gesetzes erfordern;
- die Zulassung oder Ernennung von Ärzten;
- die Zusammensetzung und Arbeitsweise des Krankenhausethikausschusses.
Er kann eine verstärkte Stellungnahme zu folgenden Fragen abgeben:
- die Bestimmungen der allgemeinen Verordnung über die Organisationsstruktur der medizinischen Abteilung und die Zusammensetzung des CM;
- die Ernennung des medizinischen Direktors;
- die Methoden zur Qualitätskontrolle der medizinischen Tätigkeit;
- die Entlassung oder der Entzug der Zulassung eines Arztes, außer aus schwerwiegenden Gründen. Der CM kann darüber hinaus von sich aus dem medizinischen Direktor Stellungnahmen oder Vorschläge zu allen Fragen im Zusammenhang mit der medizinischen oder pharmazeutischen Organisation der Einrichtung oder mit Auswirkungen auf die Ausübung der Medizin in der Einrichtung unterbreiten, der diese an den Verwaltungsrat weiterleitet.
